In seinem im April 2012 erschienenen Bericht äußerte sich der UNHCR auch über Abschiebungen von Ungarn nach Serbien:
Ungarn hat vermehrt Personen in Länder zurückgeschickt, die es als sichere Asylländer betrachtet, wodurch das Risiko von indirektem „Refoulement“ entsteht. 2011 wurden beispielsweise 450 Antragstellende nicht zum inhaltlichen Asylverfahren in Ungarn zugelassen, darunter die nach Serbien zurückgeschickten Personen. Für das Jahr 2010 ermittelte UNHCR zehn mögliche Fälle von „Refoulement“, 2011 waren es sieben. In einigen Fällen werden ausländische Staatsangehörige, unter ihnen auch Asylsuchende, bei
ihrer Ankunft in Serbien sofort von der serbischen Polizei an die mazedonische Grenze gebracht und ohne weitere Formalitäten den Behörden der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien übergeben. Da die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Griechenland als sicheres Asylland ansieht, kann es vorkommen, dass Asylsuchende infolge Kettenabschiebung in Griechenland landen und auch von dort weiter abgeschoben werden, ohne dass ihr Asylantrag je einer inhaltlichen Prüfung unterzogen wurde.
Diese Feststellungen sind aktuell wieder von großer Bedeutung, da das ungarische Parlament Anfang Juli 2015 ein Gesetz verabschiedete, das dazu führen wird, dass Serbien wieder als sicherer Drittstaat betrachtet werden wird. Aktuelle Berichte zur Situation in Serbien sind hier aufgelistet.