VG Darmstadt 4. Kammer / Az.: 4 L 1867/13.DA.A

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Wenn die Antragsgegnerin im angefochtenen Bescheid in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass die Lebensbedingungen auf Malta für junge, alleinstehende Männer akzeptabel seien, sich die Unterbringung in – teilweise allerdings provisorischen und überbelegten – Einrichtungen in den letzten drei Jahren augenfällig verbessert habe und Gründe für eine Annahme von systemischen Mängeln im maltesischen Asylverfahren nicht vorlägen, kann sich das Gericht dieser Sichtweise nicht anschließen. Ausgehend von den desolaten bis desaströsen Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge auf Malta in den Jahren bis etwa 2011 [Auflistung einer Reihe von Berichten], mag sich, wie die Antragsgegnerin meint, diese Situation seitdem verbessert haben. Gleichwohl ist die anscheinend noch weit entfernt von akzeptablen, d.h. solchen Zuständen, wie sie EU-weit als Mindeststandards, insbesondere grundrechtskonform einzustufen sind.