VG Minden 3. Kammer / Az.: 3 K 2850/14.A / Ungarn

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Mit diesem Urteil wird der Dublin-Bescheid aufgehoben, da in Ungarn  nach dem AIDA-Bericht vom 4.11.2014 auch Familien mit minderjährigen Kindern inhaftiert werden und es keinerlei Absprachen zwischen Deutschland und Ungarn im Hinblick auf die Unterbringung der Familie gab.