VG Stade 6. Kammer / Az.: 6 A 159/15 / Ungarn

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[D]as Bundesamt [hat] dem erkennenden Gericht und – zumindest – dem VG Oldenburg gegenüber erklärt, dass die ungarischen Behörden darum gebeten haben, vorübergehend keine Überstellungen nach Ungarn mehr durchzuführen. Das VG Oldenburg führt insoweit im Urteil vom 19.06.2015 aus:

„Im Klageverfahren 13 A 1408/15 ist dem Gericht vom Bundesamt sodann auf detaillierte Nachfrage u.a. zu den im Jahr 2015 aus Deutschland durchgeführten Überstellungen und den Kriterien, nach welchen bestimmt wird, welche Asylsuchenden tatsächlich überstellt würden, mit Schriftsatz vom 30. April 2015 ein Vermerk folgenden Inhalts vorgelegt worden:

1. Die ungarische Dublin Unit hat den Mitgliedsstaaten am 27. April mitgeteilt, dass bis einschl. 09.06.2015 keine Überstellungen durchgeführt werden können, da die Kapazitäten erschöpft seien.

2. Im Zeitraum Januar bis März 2015 wurden 2957 Übernahmeersuchen an Ungarn gestellt, in 2300 Fällen wurde zugestimmt. Im gleichen Zeitraum erfolgten 32 Überstellungen nach Ungarn. Eine Prognose, wieviel Flüchtlinge Ungarn in diesem Jahr voraussichtlich noch zurücknehmen wird, kann von hier aus nicht abgegeben werden.

3. Für die Überstellung gibt es keine konkreten Kriterien, das Überstellungsverfahren wird zeitnah nach Vollziehbarkeit eingeleitet. Allenfalls wird die verbleibende Überstellungsfrist für eine beschleunigte Einleitung des Überstellungsverfahrens herangezogen.“

In den Verfahren […] hat das Bundesamt mit Schriftsatz vom 13. Mai 2015 u.a. mitgeteilt: „Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass aktuell Rückführungen nach Ungarn bis 02.07.2015 nicht möglich sind. Wann sich diese Situation ändert, ist nicht absehbar“. In einer Mitteilung des Bundesamts vom 27. Mai 2015 im Klageverfahren […] ist davon die Rede, dass die Kapazitäten der ungarischen Behörden für eine Rückführung bis Mitte Juli 2015 erschöpft seien. Im neusten Schreiben des Bundesamts vom 15. Juni 2015 im Klageverfahren […] heißt es u.a., die Kapazitäten seien bis zur 34. KW ausgeschöpft.“

Der Kammer ist eine E-Mail der ungarischen Dublin-Unit u.a. an die Bundesrepublik Deutschland vom 29.05.2015 bekannt, wonach darum gebeten wird, an vielen Tagen bis zum 05.08.2015 – u.a. vom 06-09.07.2015 – von Überstellungen nach Ungarn abzusehen, da die Kapazitäten erschöpft seien („We kindly ask you not to plan any transfers to Hungary on […] because our capacities are full.“) Dass diese  Mitteilung nur auf weitere, zusätzliche Transfers beschränkt wäre, ist aus dem Wortlaut der Nachricht nicht ersichtlich. Zum maßgeblichen Zeitpunkt hatte sich diese Situation weiter zugespitzt. Am Vorabend des Termin zur mündlichen Verhandlung meldeten österreichische und andere Presseorgane, dass Ungarn unilateral die Anwendung der Dublin-III-Verordnung suspendiert habe. So meldete „Die Presse“ in ihrer Online-Ausgabe am 23.06.2015 um 21:20 Uhr (http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4761198/Boot-ist-voll_Ungarn-nimmt-keine-Fluchtlinge-zuruck):

„[… Premier Viktor Orbán …] ließ am Dienstag einseitig die Dublin-III-Verordnung suspendieren. Ungarn wird fortan keine Flüchtlinge mehr zurücknehmen, die über die ungarische Grenze in die EU gekommen und danach in andere Mitgliedstaaten weitergezogen sind. „Wir alle wünschen uns eine europäische Lösung, aber wir müssen die ungarischen Interessen wahren und unsere Bevölkerung schützen“, sagte Orbáns Regierungssprecher, Zoltán Kovács, am Dienstag zur „Presse“.  Ungarn habe Kapazitäten für 2500 Flüchtlinge und schon mehr als 3000 untergebracht.  „Das Boot ist voll“, erklärte Kovaćs. Sein Land könne unmöglich zusätzlich noch zehntausende Dubin-Fälle aufnehmen.  Das ungarische Innenministerium hat am Vormittag die Behörden in Wien über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Daraufhin bestellte Österreichs Außenministerium den ungarischen Botschafter, János Perényi, ein. Die Aufhebung der Dublin-Vereinbarung erfolge „aus technischen Gründen“, heißt es in der Erklärung, die er gestern der Rechts- und Konsularsektion, Elisabeth Tichy-Fisslberger, überbrachte. Regierungssprecher Kovács ergänzte, die Suspendierung gelte für unbestimmte Zeit. Die ungarische Regierung benachrichtigte zudem Belgien, Tschechien, Frankreich, Finnland, die Niederlande, Luxemburg, Großbritannien, Norwegen, Schweden, die Slowakei und Deutschland.“

Gleiches meldete „The Guardian“ am 24.06.2015 (vgl. http://www.theguardian.com/world/2015/jun/24/the-boat-is-full-hungary-suspends-eu-asylum-rule-blaming-influx-of-migrants).

Unter Berücksichtigung dieser Auskünfte und Meldungen kann im maßgeblichen Zeitpunkt eine hinreichend zuverlässige Prognose, die Übernahme des Klägers durch den ungarischen Staat werde in naher Zukunft abgeschlossen sein, nicht erstellt werden  (vgl. auch VG Stade, Beschluss vom 11.06.2015 – 6 B 815/15). Meldungen, dass Ungarn auf Druck der EU-Kommission diese Haltung aufgegeben hat (vgl. http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4761708/Ungarn-rudert-zuruck_Halten-alle-EURechtsnormen-ein), kamen erst nach Ende der mündlichen Verhandlung. Zweifel bleiben jedoch, wodurch die zuvor dargestellte kritische Lage nunmehr beseitigt worden sei.  Im Übrigen wecken die Zahlen, die das Bundesamt zu den im 1. Quartal 2015 aus Deutschland durchgeführten Überstellungen vorgelegt hat, Bedenken daran, dass zwischen dem ungarischen Staat und der Bundesrepublik Deutschland ein funktionierendes, routiniertes und eingespieltes Übernahmeverfahren besteht (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 19.06.2015, aaO).