Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. August 2015 wird angesichts der gegenwärtigen Verfahrenspraxis des Bundesamtes zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens für syrische Staatsangehörige angeordnet.