VG Berlin / AZ.: 23 L 252.19 A / Bulgarien

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Personen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere mit Depressionen, leiden in der Regel unter einer deutlichen Antriebsschwäche. Diese begründet die konkrete Gefahr, dass (auch) der Antragsteller, dem eine solche Erkrankung attestiert worden ist, nicht über die notwendige Durchsetzungsfähigkeit und Eigeninitiative verfügt, um sich in Bulgarien den Zugang zum Gesunhdheitssystem zu verschaffen, seine Rechte einzufordern, sich wieder um eine Unterkunft zu kümmern und erneut eine Existenzgrundlage aufzuabnuen.

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