VG Köln 18. Kammer / Az.: 18 L 930/15.A / Ungarn

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Kurzer Beschluss, Prüfung im Hauptsacheverfahren,

ob das Asyl- und Aufnahmeverfahren in Ungarn systemische Schwachstellen im Sinne des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-Verordnung aufweist, die einer Überstellung des Antragstellers nach Ungarn entgegenstehen. Nach den aktuellen Auskünften zur Asylpraxis in Ungarn bestehen hierfür zumindest erhebliche Anhaltspunkte.