Archiv der Kategorie: Bezugnahme auf drohende Abschiebung von Ungarn nach Serbien

UNHCR: Ungarn als Asylland

Download

In seinem im April 2012 erschienenen Bericht äußerte sich der UNHCR auch über Abschiebungen von Ungarn nach Serbien:

Ungarn hat vermehrt Personen in Länder zurückgeschickt, die es als sichere Asylländer betrachtet, wodurch das Risiko von indirektem „Refoulement“ entsteht. 2011 wurden beispielsweise 450 Antragstellende nicht zum inhaltlichen Asylverfahren in Ungarn zugelassen, darunter die nach Serbien zurückgeschickten Personen. Für das Jahr 2010 ermittelte UNHCR zehn mögliche Fälle von „Refoulement“, 2011 waren es sieben. In einigen Fällen werden ausländische Staatsangehörige, unter ihnen auch Asylsuchende, bei
ihrer Ankunft in Serbien sofort von der serbischen Polizei an die mazedonische Grenze gebracht und ohne weitere Formalitäten den Behörden der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien übergeben. Da die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Griechenland als sicheres Asylland ansieht, kann es vorkommen, dass Asylsuchende infolge Kettenabschiebung in Griechenland landen und auch von dort weiter abgeschoben werden, ohne dass ihr Asylantrag je einer inhaltlichen Prüfung unterzogen wurde.

Diese Feststellungen sind aktuell wieder von großer Bedeutung, da das ungarische Parlament Anfang Juli 2015 ein Gesetz verabschiedete, das dazu führen wird, dass Serbien wieder als sicherer Drittstaat betrachtet werden wird. Aktuelle Berichte zur Situation in Serbien sind hier aufgelistet.

bordermonitoring.eu: Ungarn – Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit

Download

In unserem ersten Ungarnbericht, der im Frühjahr 2012 erschien, thematisierten wir unter anderem auch die Betrachtung Serbiens als „sicherer Drittstaat“ durch Ungarn:

Seit der Asylgesetzänderung im Dezember 2010 hat Ungarn eine Regelung geschaffen, in der die Einreise über einen „sicheren Drittstaat“ zu prüfen ist, bevor Ungarn für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig wird. Serbien gilt in Ungarn als „sicherer Drittstaat“. Das bedeutet de facto, dass Flüchtlinge, die über Serbien nach Ungarn gelangen, seit Beginn des Jahres 2011 von Abschiebung nach Serbien bedroht sind. Das Ungarische Helsinki Komitee recherchierte im Juni 2011 in Serbien zur Situation der Flüchtlinge. Der daraus resultierende Bericht „Serbien als Sicherer Drittstaat: eine falsche Annahme“ (“Serbia As a Safe Third Country: A Wrong Presumption”) kommt zu dem Schluss, dass diese Praxis einen Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt: „In der Realität ist das serbische Asylsystem hochgradig dysfunktional. Viele Asylsuchende sind mit Not konfrontiert und das bestehende System ist schwerwiegend unterfinanziert und personell unterbesetzt (nur zwei Beamte müssen mit hunderten von Fällen umgehen). Obwohl ein großer Anteil der Asylsuchenden aus Afghanistan oder dem Irak stammt, hat Serbien nie jemandem eine Flüchtlingsanerkennung zugestanden. Serbien erachtet Griechenland und die Türkei als sichere Drittstaaten, während Russland und Weißrussland als sichere Herkunftsländer gelten. UNHCR spricht sich deutlich gegen die Betrachtung von Serbien als sicherem Drittstaat aus.“

Diese Feststellungen sind aktuell wieder von großer Bedeutung, da das ungarische Parlament Anfang Juli 2015 ein Gesetz verabschiedete, das dazu führen wird, dass Serbien wieder als „sicherer Drittstaat“ betrachtet werden wird. Aktuelle Berichte zur Situation in Serbien sind hier aufgelistet.